
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Kontext des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) veröffentlicht.
Das Gesetz sieht vor, dass entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte, noch zu definierende "Leistungen der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Leistungserbringung" nach "ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung oder nach pflegerischer Diagnose durch die Pflegefachperson" erbringen dürfen.
Der DPR definiert pflegerische Diagnostik als "fachlicher Prozess, in dem Pflegefachpersonen Informationen erheben, pflegerische Bedarfe, Probleme, Risiken und Ressourcen ermitteln und fachlich beurteilen." Sie mache individuelle Pflegebedarfe sichtbar, strukturiere die fachliche Urteilsbildung und schaffe die Grundlage dafür, pflegerisches Handeln verantwortlich zu planen und durchzuführen.
Pflegerische Diagnose ist im Positionspapier als "ein Ergebnis der pflegerischen Diagnostik" beschrieben. "Sie beschreibt einen pflegerisch relevanten Zustand, ein Problem, ein Risiko, eine Ressource oder einen Unterstützungsbedarf, bildet aber nicht das gesamte pflegerische Leistungsspektrum ab."
Regensburg, 31. März 2026
Warnung vor Qualitätsverlusten:
Geplante Eingriffe in die Pflegefinanzierung gefährden die Versorgung der Bevölkerung
Der Katholische Pflegeverband Deutschland e. V. warnt eindringlich vor den möglichen Folgen der aktuell diskutierten Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit. Insbesondere die Überlegungen zur Begrenzung des Pflegebudgets sowie zur Rückführung der Pflegepersonalkosten in pauschalierende Finanzierungssysteme stellen aus Sicht des Verbandes ein erhebliches Risiko für die pflegerische Versorgung in Deutschland dar. Pflege ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie sichert nicht nur die kontinuierliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, sondern ist entscheidend für Behandlungserfolge, Sicherheit und Würde im Krankheitsfall. Eine Finanzierung, die sich nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert, führt zwangsläufig zu Einschränkungen in der Versorgung.
Qualitätsverlust und Verschlechterung der Versorgung absehbar
Die geplanten Maßnahmen würden unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität haben. Pflege kann nicht beliebig verdichtet werden, ohne dass die Qualität leidet. Eine pauschale Budgetbegrenzung würde daher unweigerlich zu einem spürbaren Qualitätsverlust führen. Die Folgen treffen alle besonders diejenigen, die auf eine pflegerische Versorgung angewiesen sind. Werden Ressourcen reduziert, verschlechtert sich ihre Versorgung unmittelbar – mit potenziell gravierenden gesundheitlichen Folgen. Gleichzeitig geraten auch die Pflegefachpersonen weiter unter Druck. Steigende Arbeitsverdichtung und fehlende Entlastung führen zu Überlastung, Frustration und einem erhöhten Risiko, den Beruf zu verlassen. Dies verschärft den bestehenden Fachkräftemangel zusätzlich.
Gefahr für die Weiterentwicklung der Pflege
Darüber hinaus sieht der Katholische Pflegeverband die Gefahr, dass zentrale Entwicklungen der Profession Pflege ausgebremst werden. Notwendige Fortschritte – etwa bei der Erweiterung pflegerischer Kompetenzen, der Übernahme neuer Verantwortungsbereiche oder dem gezielten Aufbau moderner Personalentwicklung – setzen verlässliche Rahmenbedingungen voraus. Diese würden durch die aktuellen Vorschläge erheblich geschwächt.
Der Erste Vorsitzende des Katholischen Pflegeverbandes, Hans-Josef Börsch, erklärt hierzu:
„Wenn Pflege finanziell begrenzt wird, wird am Ende die Versorgung der Menschen begrenzt. Wer heute an der Pflege spart, riskiert morgen eine schlechtere Versorgung, mehr Komplikationen und eine wachsende Belastung für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende gleichermaßen. Pflege braucht Verlässlichkeit – keine Sparlogik.“
Pressemeldung DPR 30. März 2026 Nr. 17/2026
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) veröffentlicht. Das BEEP stellt klar: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose eigenverantwortlich erbringen. Dies stärkt den Heilberuf Pflege und die Pflege als Profession. Gleichzeitig verbessert es die pflegerische Versorgung, da pflegerisches Handeln somit ausdrücklich auch auf eigenen pflegerischen Diagnosen fußt.
Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die pflegerische Diagnostik mit dem BEEP erstmals gesetzlich klar aufgegriffen wurde.
„Dass das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erstmals Leistungen nach pflegerischer Diagnose nennt, ist von großer Bedeutung, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es wird damit klargestellt: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen. Pflegerisches Handeln ist damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“
die komplette Pressemeldung hier downloaden
Aktuell bieten wir dazu folgendes ONLINE-Seminar zum Thema: Pflegediagnostik – vom Ob zum Wie: Leistungen begründen, Befugnisse umsetzen“ Dozentin: Dr. Pia Wieteck jeweils von 09.00 - 12.30 Uhr für Sie an:
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Der Katholische Pflegeverband und die Landesgruppe Rheinland-Pfalz des Bundesverbands Pflegemanagement haben sich hinter die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gestellt, die aktuell in der Kritik steht.
"Die Kammer ist ein Geschenk für unsere Profession. Sie macht sichtbar, wie wichtig die Arbeit der Pflege ist, und sie stärkt jede einzelne Pflegefachperson", so der Vorsitzende des Katholischen Pflegeverbands (KPV), Hans-Josef Börsch, der als Mitglied der Vertreterversammlung und Vorsitzender des Ausschusses Satzungsrecht selbst in der Pflegekammer aktiv ist.
Lesen Sie die komplette Stellungsnahme hier. Rheinland-Pfalz - Verbände stellen sich hinter Pflegekammer
in Namen des Katholischen Pflegeverbandes e.V. und der Franziskus-Stiftung für Pflege laden wir Sie wieder recht herzlich
zum 3. Ethik-Kongress vom 21. Mai – 22. Mai 2026 in Priesterseminar St. German in Speyer ein.
Der Kongress steht unter dem Leitthema:
„Zu Diensten!? – Pflege zwischen Ethik, Anspruch und Selbstachtung“
Er richtet sich insbesondere an Pflegefachpersonen, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie an alle, die beruflich oder privat in der Pflege tätig sind.
Am 21. Mai 2026 findet im Rahmen des Kongresses auch unsere Mitgliederversammlung statt, zu der wir Sie herzlich einladen.
Nähere Informationen zum Programmablauf und Anmeldeprocedere finden Sie im Programmflyer!
Anmeldung: Ethik-Kongress 2026 | Franziskus-Stiftung für Pflege
Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen!
Berlin (25. März 2026, Nr. 15/2026)
Pflege stärken, Versorgung sichern
Deutscher Pflegerat fordert Strategie für Pflegeexzellenz
Gute Pflege entscheidet über die Qualität der Versorgung. Doch Deutschland schöpft dieses Potenzial nicht aus. Der Deutsche Pflegerat (DPR) legt mit dem Expert:innenpapier „Qualitätsentwicklung durch die Förderung von Pflegeexzellenz in Deutschland“ eine fundierte Analyse vor. Die DPR-Fachkommission „Exzellenzentwicklung in der Pflege“ hat es erarbeitet.
„Pflegeexzellenz ist keine Kür, sondern die Basis für Qualität, Versorgungssicherheit und auch Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Wer die Versorgung sichern will, muss die Profession Pflege systematisch stärken und strategisch nutzen“.
Bessere Pflege spart Kosten
Angesichts knapper Mittel braucht das Gesundheitssystem vor allem eines: höhere Versorgungsqualität. Pflegeexzellenz bietet dafür einen evidenzbasierte Handlungsrahmen. Sie erhöht die Ergebnisqualität, bindet Fachpersonal und senkt Folgekosten – etwa durch weniger Komplikationen, weniger Fluktuation und Fehlzeiten und eine ergebnisorientierte Versorgung.
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)Berlin (16. März 2026)
Die März-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen. Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Wann wird endlich umgesetzt? (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Primärversorgung: Gemeinsam! (von Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR)
Würde, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit in der Pflege. Öffentliche Anhörung des Deutschen Ethikrates (DPR)
News. Expertise für das KDA (KDA) | Trauer um Intensivpfleger (DPR) | Bevölkerung schützen (DPR)
Aus den Verbänden. Kinder brauchen Sicherheit (DPR)
Pflegefachpersonalmangel verschlechtert Versorgung. Studienlage seit Jahren eindeutig (DPR)
Pressemeldung Berlin 06. März 2026 Nr. 12/2026
Positionspapier veröffentlicht: Deutscher Pflegerat warnt vor Rückschritten in der Versorgung
Der Deutsche Pflegerat (DPR) spricht sich klar dafür aus, das Pflegebudget zu erhalten und es gezielt weiterzuentwickeln. Der massive Kostenanstieg wirft Fragen zur Finanzierung und Steuerung auf, die transparent und datenbasiert beantwortet werden müssen. Reflexhaftes Deckeln oder Infragestellen ist keine Lösung. Der dringend notwendige Aufbau von Pflegepersonal darf nicht gefährdet und die Versorgungssicherheit nicht geschwächt werden.
Diese Einschätzung basiert auf einem Positionspapier der Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI) des Deutschen Pflegerats mit dem Titel „Pflegebudget als ein notwendiges und lernendes System“.
„Die Pflege hat das verlorene Terrain noch nicht zurückgewonnen und trifft zugleich auf einen deutlich steigenden Versorgungsbedarf infolge des demografischen Wandels“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Wer jetzt das Pflegebudget pauschal deckelt oder abschafft, wiederholt die Fehler der Vergangenheit, ohne die Ursachen des Kostenanstiegs ernsthaft zu analysieren.“
Der DPR betont, dass das Pflegebudget nicht „nach oben offen“ sein darf. Eine Begrenzung ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie an die Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsqualität gekoppelt wird. Maßstab müssen pflegesensitive Qualitätsindikatoren, patient:innenrelevante Ergebnisparameter und wirksame Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sein – nicht eine pauschale Abgeltung oder ein Wegwischen der Pflegeleistung.
Jahrzehntelanger Personalabbau prägt die Ausgangslage
Viele Jahre stand die Pflegepersonalausstattung in deutschen Krankenhäusern unter starkem Kostendruck. Nach der Abschaffung der verbindlichen Pflegepersonalregelung und der Einführung der DRG-Fallpauschalen bauten die Kliniken zwischen 1996 und 2006 mehr als 50.000 Vollzeitstellen im Pflegedienst ab. Gleichzeitig wuchs der ärztliche Dienst deutlich stärker. Das schuf eine strukturelle Schieflage in der Personalausstattung.
Pressemeldung DPR e.V. 02.03.2026 Nr. 10/2026
Die Langzeitpflege in Deutschland steht vor einer Krise: Der Pflegebedarf wächst rasant, Pflegefachpersonen fehlen, und An- und Zugehörige sind überlastet. Betroffen sind sowohl alte Menschen als auch Kinder und Jugendliche, besonders im wohnortnahen Umfeld. Ein symptombezogenes Weiter-so mit einzelnen Maßnahmen reicht nicht mehr aus.
Der Deutsche Pflegerat präsentiert deshalb mit seinem Positionspapier „Die Zukunft der Langezeitpflege muss personen- und familienzentriert sein“ einen klaren Lösungsweg: einen grundlegenden Umbau hin zu einer personen- und familienzentrierten Pflege. Diese soll Prävention, Beratung und Versorgung zusammenführen, Pflegefachpersonen konsequent einbinden und die Langzeitpflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe neu ordnen.
Die Fachkommission des Deutschen Pflegerats „Zukunft der Langzeitpflege“ hat das Positionspapier erarbeitet. Im Mittelpunkt steht eine verlässliche Pflege – für Menschen aller Altersgruppen mit Pflegebedarf, ihre Familien und die Gesellschaft insgesamt.
„Die Lage duldet keinen Aufschub“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Unser Positionspapier zeigt, wie Langzeitpflege neu gedacht und organisiert werden muss, damit sie auch in Zukunft trägt.“
Mit großer Trauer nehmen wir im Namen des Katholischen Pflegeverbandes Abschied von Rolf Höfert, der am 19. Februar 2026 nach schwerer, geduldig ertragener Krankheit verstorben ist.
Rolf Höfert war über viele Jahre eine prägende Persönlichkeit der professionellen Pflege in Deutschland. Als langjähriger Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes und als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Pflegerates setzte er sich mit großem Engagement, fachlicher Klarheit und unermüdlicher Überzeugungskraft für die Weiterentwicklung der Pflege ein. Sein Wirken war getragen von dem tiefen Anliegen, die Pflege zu stärken und ihr eine starke Stimme zu geben.
Wer mit ihm zusammenarbeiten durfte, erlebte einen Menschen, der Haltung zeigte, Verantwortung übernahm und zugleich immer den Menschen im Blick behielt. Er verband fachliche Kompetenz mit Verlässlichkeit, Weitblick und einer ruhigen, zugewandten Art. Für viele war er nicht nur ein geschätzter Kollege, sondern auch ein inspirierender Wegbegleiter.
Sein Einsatz für die Profession Pflege hat Spuren hinterlassen – in Verbänden, in fachlichen Diskussionen und vor allem in den Herzen der Menschen, die ihm begegnet sind. Wir sind dankbar für alles, was er bewegt und gestaltet hat.
Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei seiner Familie und allen Angehörigen sowie bei den Menschen, die ihm freundschaftlich und beruflich verbunden waren.
Wir werden Rolf Höfert ein ehrendes und dankbares Andenken bewahren.
Hans-Josef Börsch
Katholischer Pflegeverband
Mit großer Trauer und in dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von Frau Margarete Adelhardt, die am 08. Februar 2026 verstorben ist.
Seit dem Jahr 1967 war Frau Adelhardt dem Katholischen Pflegeverband in besonderer Weise verbunden.
Frau Adelhardt war langjährige Vorsitzende des Verbandes und hat unseren Verband inhaltlich und organisatorisch geprägt. Sie war langjährige Begleiterin von unserer Verbandsgründerin, Frau Viola von Riederer gewesen. Frau Adelhard hat die Berufspolitik in ihrer Zeit als Vorsitzende (Mitte der 60 Jahre bis Mitte der 70 Jahre) maßgeblich und nachhaltig geprägt und hat der Pflege im kirchlichen und gesellschaftspolitischen Raum ihre Stimme gegeben, sie war es, die den Krankenpflegern eine berufsverbandliche Mitgliedschaft in einem Kath. Pflegeverband ermöglicht hat, da die Caritasgemeinschaft bis dahin nur Schwestern aufgenommen hat.
Über viele Jahrzehnte hinweg hat sie unseren Verband mit großem Engagement, mit Sorgfalt und mit einer tiefen Verbundenheit zur Pflege begleitet. Ihr Wirken war geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und einem feinen Gespür für das, was Gemeinschaft ausmacht.
Mit außergewöhnlicher Hingabe widmete sie sich der Bewahrung unserer Verbandsgeschichte. Ihrer beharrlichen und sorgfältigen Arbeit verdanken wir die Chronik unseres Verbandes sowie die umfassende Aufarbeitung seiner Entwicklung. Damit hat sie ein wertvolles Fundament geschaffen, das auch kommenden Generationen Orientierung geben wird.
Frau Margarete Adelhardt hat unseren Verband nicht nur begleitet, sondern nachhaltig mitgestaltet. Ihr Einsatz, und ihr beständiges Wirken bleiben unvergessen.
In diesen Tagen des Abschieds sind unsere Gedanken bei ihrer Familie und allen Menschen, die ihr nahestanden.
Was bleibt, ist Dankbarkeit für einen Menschen, der unseren Verband über viele Jahre hinweg mitgeprägt hat. Ihr Wirken wird in unserer Erinnerung und in der Geschichte des Katholischen Pflegeverbandes weiterleben.
Für den Katholischer Pflegeverband e. V.
Hans-Josef Börsch
Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. 23.02.2026 Nr. 09/2026
Deutscher Pflegerat warnt vor verkürzten und irreführenden Schlussfolgerungen
Die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflegebudget beschreibt steigende Kosten und Veränderungen beim Pflegepersonal. Der Deutscher Pflegerat (DPR) erkennt diese Befunde, widerspricht jedoch entschieden den daraus abgeleiteten Bewertungen. Die Analyse konzentriert sich zu stark auf Ausgaben und Mengen, verengt den Blick auf ökonomische Betrachtungen und ignoriert zentrale pflegefachliche, arbeitsmarktpolitische und versorgungsrelevante Zusammenhänge.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zweckgebunden und verlässlich außerhalb der DRG-Logik zu finanzieren. Nach Jahren massiver Unterfinanzierung und Stellenabbaus im Pflegedienst war dies eine notwendige Korrektur. Der seit 2020 sichtbare Kostenanstieg ist kein Beleg für Fehlsteuerung oder Ineffizienz, sondern Ausdruck eines überfälligen Nachholprozesses: Tarifsteigerungen, Inflation und der Versuch, chronische Unterbesetzung im Pflegedienst abzubauen, werden nun erstmals transparent abgebildet.
„Steigende Ausgaben allein sagen nichts über Fehlsteuerung aus“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Sie zeigen vor allem, wie groß der Rückstand der Besetzung von Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser über Jahre war.“
Pressemeldung 20.02.2026 Nr. 08/2026
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit BAPID III (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) neue Kompetenzprofile für die Pflegeberufe vorgestellt. Die Berufsbilder und Rollenprofile aus BAPID II wurden gezielt weiterentwickelt und in standardisierte Kompetenzprofile überführt. Diese zeigen präzise, wer in der Pflege welche Verantwortung trägt – und bieten Orientierung für Praxis, Bildung und Politik. Gleichzeitig dient BAPID III ausdrücklich als fachliche Diskussionsgrundlage, um pflegerischer Rollen in Deutschland weiterzuentwickeln.
„Pflege braucht klare Zuständigkeiten statt unklarer Begriffe“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „BAPID III verdeutlicht, welche Verantwortung Pflegefachpersonen auf verschiedenen Qualifikationsniveaus übernehmen – und was das für die Versorgung bedeutet.“
Warum BAPID III nötig ist
Bisher wurden pflegerische Rollen oft mit Begriffen wie „komplexe“ oder „hochkomplexe“ Pflegesituationen beschrieben. Diese Begriffe stiften jedoch mehr Verwirrung als Klarheit. Sie sagen wenig darüber aus, wer entscheidet, steuert oder Verantwortung trägt.
„Nicht die Pflegesituation unterscheidet die Rollen, sondern die professionelle Verantwortung“, erklärt Katharina Genz, Pflegewissenschaftlerin an der CAU Kiel und federführend für BAPID III verantwortlich. „Pflegesituationen können für verschiedene Qualifikationen gleich sein – entscheidend ist, wer welche fachliche Verantwortung übernimmt. BAPID III bietet hier eine klare Struktur an und ist eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion in Praxis, Wissenschaft und Politik.“
Kurz vor der Bundestagsentscheidung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) spitzt sich der Streit um das Pflegebudget zu.
Die Regierungskoalition hat 46 Änderungsanträge vorgelegt, die unter anderem eine Präzisierung des Pflegebudgets und die Verknüpfung von Leistungsgruppen mit Personalvorgaben betreffen.
Gleichzeitig kritisieren Krankenhäuser und Krankenkassen die geplanten Änderungen scharf, wohingegen Gewerkschaft Verdi und Pflegekammer Rheinland-Pfalz zentrale Punkte ausdrücklich unterstützen.
Wir werden wieder zeitnah berichten!
Sabine Slawik ist neue Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns hat eine neue Leiterin: Sabine Slawik, stellvertretende Landesvorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), übernimmt das Amt. Sie folgt auf Elfriede Schießleder, die die Arbeitsgemeinschaft acht Jahre lang leitete und nicht mehr zur Wahl antrat.
„Ich übernehme diese Aufgabe mit großer Dankbarkeit und Respekt vor dem Engagement meiner Vorgängerin“, betont Slawik. „Elfriede Schießleder hat die Arbeitsgemeinschaft über viele Jahre hinweg mit Herz und Weitblick geprägt. Mir ist es ein Anliegen, dieses starke Netzwerk weiterzuführen und gemeinsam mit allen Mitstreiterinnen in der Arbeitsgemeinschaft die Stimme katholischer Frauen in Bayern kraftvoll und hörbar einzubringen. Besonders am Herzen liegt mir, Frauen in ihrem Glauben zu stärken und sie zu ermutigen, Kirche, Politik und Gesellschaft aktiv mitzugestalten.“
In ihrer Funktion bestätigt wurde Anna Pfenninger vom Katholischen Pflegeverband e. V., die weiterhin als stellvertretende Leiterin tätig sein wird. Neu zur stellvertretenden Leiterin gewählt wurde Judith Becki von der kfd – Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands. Ursula Lay kandidierte nicht erneut für das Amt der stellvertretenden Leiterin.
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns besteht seit 1957 und ist ein Zusammenschluss von 14 katholischen Frauenverbänden und -gruppen. Verbändeübergreifend setzt sie sich für die Belange von Frauen in Kirche, Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt ein. Darüber hinaus stärkt sie Frauen in Fragen der Spiritualität und des Glaubens.
Der Katholischer Pflegeverband e.V. wünscht Frau Slawik viel Erfolg und Gottes Segen für ihre neue Leitungsstelle! Möge sie ihre neue Aufgabe mit Kompetenz, Engagement und Freude erfüllen und dabei stets die Unterstützung ihres Teams erfahren
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Den Blick nun auf Umsetzung richten (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Kompetenzvermutung verankern (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
Zukunftspakt Pflege: Analyse ohne Konsequenzen. DPR fordert Entscheidungen und klare Rolle der Pflege (DPR)
Mindestbesetzung in der Pflege ist Patient*innensicherheit. Gesetzentwurf des KHAG (DPR)
Positionspapier. Kompetenz stärkt Prävention (DPR)
Referentenentwurf. Notfallreform ohne Pflege unvollständig (DPR)
Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V.
Berlin (19. Februar 2026, Nr. 07/2026)
Mit der Verkündung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 13. Februar 2026 und ihrem Inkrafttreten am folgenden Tag wurde ein verbindlicher Rahmen für die Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene geschaffen. Die Verordnung regelt die Einbindung der Profession Pflege an den Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch und stärkt die Rolle der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene.
„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Die Verordnung schafft Klarheit über Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte. Sie benennt den Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene und ordnet die Wahrnehmung dieser Rechte eindeutig zu. Damit setzt sie ein wichtiges Signal.
Praxisanleitende stehen zunehmend vor der Aufgabe, individuelle Lebenswege, Erwartungen und Identitäten ihrer Lernenden zu erkennen und zu begleiten. In einem aktuellen Forschungsprojekt zeigte sich: Wer Diversität als Chance begreift, kann Lernende besser unterstützen und Teams für neue Perspektiven sensibilisieren.
Wir bieten dazu ein Seminar mit unserer erfahrenen Dozentin Frau Bauermann, Pflegepädagogin BA, Pflegeberaterin, Sprachdozentin für Sie an:
In diesem Seminar setzen Sie sich mit theoretischen Grundlagen zur „transkategorialen Kompetenz“ von Dagmar Domenig auseinander und erschließen sich den Wert dieses Konzepts für den pflegerischen Alltag.
Der Fokus liegt auf den Ressourcen und Herausforderungen einer Diversität im Pflegeteam.
Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen kulturell- und generationsbedingten Prägungen werden diskutiert und gemeinsam Handlungsempfehlungen entwickelt.
Zielgruppe: Pflegefachpersonen, Praxisanleitungen, Pflegepädagogikstudierende und Lehrende in der Pflegeausbildung
TermIn: 21. Mai 2026 von 09.00 - 12.30 Uhr ONLINE-Angebot mit ZOOM
Pressemeldung DPR, Berlin (27. Januar 2026, Nr. 04/2026)
Anlässlich des heutigen Auftaktgesprächs im Bundesgesundheitsministerium zum künftigen Primärversorgungssystem fordert der Deutsche Pflegerat (DPR), Pflegefachpersonen und Hebammen systematisch in die Entwicklung und Ausgestaltung der Primärversorgung einzubinden.
„Wir brauchen echte Primärversorgungszentren – multiprofessionell, wohnortnah und teamorientiert organisiert. Der erste Kontakt, die Steuerung und die Versorgung müssen auch pflegefachlich und aus Sicht der Hebammen gedacht, koordiniert und vergütet werden“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, im Fachdialog mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und weiteren Vertreter:innen des Gesundheitswesens.
Pflegefachpersonen und Hebammen sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen, so Vogler weiter: „Triage, eigene Sprechstunden, Medikationsmanagement, Hausbesuche durch Community Health Nurses – die Expertise ist vorhanden. Jetzt braucht es klare, rechtssichere Handlungskompetenzen auf Basis der tatsächlichen beruflichen Qualifikationen und Leistungen. Dieses Verständnis muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten.“
Ob Seminare, Vorträge oder Fachtage - hochwertige Weiterbildungen bringen Sie fachlich, beruflich und auch persönlich voran.
Denn hier erhalten Sie praxisnah neues Wissen und Kompetenzen, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag brauchen und die beruflichen Erfolg steigern.
Wenn Sie mehr über unsere Fortbildungen wissen möchten, können Sie gerne Kontakt mit Frau Manuela Eichenseher aufnehmen unter:
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Katholischer Pflegeverband e.V.
Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
93055 Regensburg
Telefon: 0941 6048 77-0
Telefax: 0941 6048 77-9
E-Mail: info@kathpflegeverband.de
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