
Katholischer Pflegeverband kritisiert Omnibus-Gesetz:
Befugniserweiterung wird mit Klinik-Kürzungen verknüpft – Pflege zahlt den Preis
Bonn, 27. November 2025 –
Der Katholische Pflegeverband unterstützt die im „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung“ vorgesehenen erweiterten pflegerischen Kompetenzen. Die Reform sei notwendig, um den Beruf zu stärken und perspektivisch die Versorgung zu verbessern.
Scharf kritisiert der Verband jedoch den Omnibus-Charakter des Gesetzes: Die Befugniserweiterung werde mit Änderungen in der Krankenhausfinanzierung verknüpft, die jährliche Kürzungen von rund 1,8 Milliarden Euro zur Folge hätten.
„Dieses Gesetz ist ein klassisches Omnibus-Gesetz: Hier werden völlig unterschiedliche Regelungen miteinander vermischt – und am Ende zahlt die Pflege den Preis. Man kann keine Reform stärken, indem man gleichzeitig Kliniken finanziell schwächt.“
Hans-Josef Börsch, Vorsitzender des Katholischen Pflegeverbands
Die geplanten Einschnitte gefährdeten laut Verband die wirtschaftliche Stabilität vieler Kliniken – darunter zahlreicher kirchlicher Häuser – und erschwerten gerade jene strukturellen Verbesserungen, die das Gesetz eigentlich fördern soll.
Der Verband fordert Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz im Vermittlungsverfahren dringend finanziell nachzubessern und die Themen Pflegekompetenz und Krankenhausfinanzierung klar zu trennen.
Das neue Pflegefachassistenzausbildungsgesetz (PfFAG) – Umsetzung, Inhalte und Konsequenzen
Ziel des Seminarangebots ist es, Einrichtungen der Pflege (nach SGB XI sowie angrenzende Leistungserbringer) und Pflegeschulen
fundiert über die Inhalte, Neuerungen und Auswirkungendes Pflegefachassistenzausbildungsgesetzes (PfFAG) zu informieren.
Zielgruppen: Pflegepädagoginnen / Pflegepädagogen, Lehrerinnen / Lehrer für Pflegeberufe / Praxisanleiter / Pflegefachpersonen / PDL
Referentin: Annemarie Fajardo, Dipl. Pflegewirtin (FH) & Dozentin im Gesundheitswesen
Seminargebühren inkl. digitale Seminarunterlagen / Teilnahmebestätigung / Einwahllink
Nichtmitglieder: 170,00 € Mitglieder des KPV erhalten 20 % Rabatt auf die Kursgebühr
Zu folgenden Termine können Sie sich noch anmelden:
Anmeldung für das Seminar am Mittwoch, den 13.05.2026:: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Einrichtungen in der Altenpflege und ambulante Dienste
Anmeldung für das Seminar am Donnerstag, den 30.04.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Pflegeschulen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Trägervertreter)
Anmeldung für das Seminar am Donnerstag, den 18.06.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Pflegeschulen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Trägervertreter)
Sobald Sie sich über unser ONLINE-Anmeldesystem angemeldet haben, erhalten Sie eine Kurszusage mit allen wichtigen Informationen.
Bitte nutzen Sie die Chance und melden Sie sich gleich an, es gibt nur begrenzte Teilnehmerplätze.
Wir freuen uns auf Sie!
Herzlichst Ihr Katholischer Pflegeverband e.V.
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. November 2025)
Die November-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
PRESSEMELDUNG Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Berlin (25. November 2025, Nr. 46/2025)
Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Deutscher Pflegerat warnt vor Stillstand bei zentraler Strukturreform und fordert rasche Korrektur im Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gestoppt und wegen des im Gesetz angehängten Sparpakets zur gesetzlichen Krankenversicherung den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit verzögert sich eine der wichtigsten Reformen der Pflegeprofession erneut. Der Deutsche Pflegerat (DPR) reagiert besorgt.
DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:
„Das lässt uns völlig fassungslos zurück. Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen verabschiedet und in den Ländern findet es breite Zustimmung – jetzt liegt das BEEP wegen einer fachfremden Angelegenheit auf Eis.
Das ist politisch verantwortungslos gegenüber der Berufsgruppe Pflege. Auch in der Versorgung von Millionen Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen kommen wir keinen Schritt weiter, wenn wir wichtige Strukturreformen so behandeln wie dies jetzt passiert ist.
✅ Hochwertigen Fortbildungen zu Pflege, Selbstpflege & Spiritualität
✅ Ermäßigungen bei Seminaren & Kongressen
✅ Inklusive Berufshaftpflicht- & Berufsrechtsschutzversicherung
✅ Starker christlicher Gemeinschaft & persönlichem Austausch
✅ Aktiver Mitgestaltung von Pflege – regional, national & international
✅ Aktuellen Infos zu Trends und Entwicklungen in der Pflege
Als Mitglied des Katholischen Pflegeverband e.V. profitieren Sie auch, wenn mal etwas schief gehen sollte. Im Mitgliedbeitrag sind nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Berufsrechtsschutzversicherung enthalten. Sie sehen: Auch, wenn es mal schwierig werden sollte – wir stehen Ihnen nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat zur Seite. Der Versicherungsschutz besteht erst ab einer Verbandszugehörigkeit von sechs Monaten!
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an
Sie erhalten anschließend ein umfangreiches Informationspaket inklusive der Beitrittsunterlagen von uns zugesendet.
Wir freuen uns auf Sie!
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Pressemeldung Berlin (06. November 2025 Nr. 44 / 2025)
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag als entscheidenden Fortschritt für die Profession Pflege und die Gesundheitsversorgung.
„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.
Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen.
Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“
Das Basisseminar "Wundexperte/in ICW" ist berufsbegleitend und umfasst 56 UE. Nach Abschluss der Theorieeinheiten erfolgt eine schriftliche Prüfung mit Fragen aus dem Pool der Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle. Der Teilnehmer erwirbt nach erfolgreicher bestandener schriftilicher Prüfung und absolvierter 16-stündiger Hospitation in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Versorgung chronischer Wunden mit Hospitationsbericht den Abschluss als "Wundexperte/in ICW e.V."
Wundexperten ICW® besitzen aktuelles Fachwissen in der phasengerechten Wundversorgung und helfen, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und kostenintensive Therapien zu vermeiden bzw. verkürzen.
Zielgruppe:
Nur diese genannten Berufsgruppen können die Zertifizierung der ICW/TÜV PersCert zum Wundexperten ICW® erlangen.
Der Kurs findet in Präsenz zu folgenden Terminen statt.
08.12.-10.12.2025 9:00 – 16:30 Uhr
12.01.-14.01.2026 9:00 – 16:30 Uhr
22.01.2026 9:00 – 16:30 Uhr
Prüfungstag, schriftliche Klausur:
30.01.2025 9:00 – 11:00 Uhr
Anmeldebescheinigungen werden direkt nach Ihrer Online-Anmeldung ausgestellt. Sollte das Seminar bei Eintreffen Ihrer Anmeldung ausgebucht sein, werden Sie benachrichtigt.
Die Teilnahme am Seminar setzt den Besuch aller Module voraus. Da die Inhalte aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, nur an einzelnen Modulen teilzunehmen.
Veranstaltungsort: Bildungshaus Werdenfels / Waldweg 15 / 93152 Nittendorf
Berlin, 17. Oktober 2025. Der Bundesverband Pflegemanagement (BVPM) begrüßt in seiner Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit des Deut-schen Bundestages grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass der Entwurf an zentralen Stellen präzisiert und ergänzt werden muss, um eine tatsächliche
Berlin (15. Oktober 2025, Nr. 42/2025)
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim „Zukunftspakt Pflege“ als wichtigen ersten Schritt zur Neugestaltung der Pflegeversicherung. Die vorgelegten Zwischenergebnisse bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück: Die Profession Pflege wird weiterhin überwiegend als Ressource zur Effizienzsteigerung und als demografisches Problem betrachtet, nicht als gestaltende Profession mit strategischer Verantwortung.
Pflege ist mehr als eine Ressource
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, warnt, dass eine Pflegereform ohne verbindliche Einbindung der Pflegeberufe scheitern wird. Die Pflegeprofession kann weit mehr leisten als nur die Grundversorgung absichern. „Wer Pflege nur verwaltet, aber nicht gestaltet, wird die Versorgungsprobleme nicht lösen“, sagt Vogler.
Berlin (8. Oktober 2025 Nr. 40/2025
Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege als einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der pflegerischen Fachkompetenz und Eigenverantwortung. Der Entwurf verankert die Pflegeprozessverantwortung erstmals ausdrücklich im Leistungsrecht. Dennoch bleibt er in zentralen Punkten hinter seinen Ansprüchen zurück.
„Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pflegefachpersonen über eigenständige Kompetenzen verfügen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. „Das ist überfällig und ein klares Signal. Doch an entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert und verfehlt so den eigentlichen Anspruch einer echten Befugniserweiterung.“
Der Gesetzentwurf bleibt noch zu stark in einer Gesundheitsversorgung behaftet, die seit über 100 Jahren von ärztlicher Dominanz und Logik geprägt ist und dadurch bedingt neue Versorgungsmodelle erschwert. Die pflegerische Versorgung darf nicht länger nur aus ärztlicher Perspektive betrachtet werden. Um die Chancen der Befugniserweiterung zu nutzen, braucht es Mut und den Willen, sich von alten Strukturen zu lösen. „Wir müssen verstehen, dass die Befugniserweiterung funktioniert und eine große Chance für eine moderne, interprofessionelle Versorgung bietet. Pflegefachpersonen müssen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig einbringen können und so die Versorgungsqualität gemeinsam mit allen Gesundheitsfachberufen sichern.“
Berlin (08. Oktober 2025, Nr. 39/2025)
Nach der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. Oktober 2025 zieht der Deutsche Pflegerat (DPR) ein Fazit: Die bundeseinheitliche Einführung der Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Schritt, um Qualität, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit in der Pflegebildung zu sichern. Entscheidend ist, dass das notwendige Qualifikationsniveau nicht unterschritten wird.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisher zersplitterten Landesregelungen nun vereinheitlicht werden sollen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Nur mit bundeseinheitlichen Standards schaffen wir Transparenz, Mobilität und Verlässlichkeit in der Ausbildung. Doch Qualität braucht Zeit: Eine zweijährige Ausbildungsdauer auf DQR-Niveau 3 ist die ideale Voraussetzung, um die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat ein umfassendes Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative (PII) vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, pflegerische Daten gleichwertig im Gesundheitssystem nutzbar zu machen und eine evidenzbasierte, sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen.
„Die Pflege ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – dennoch fehlen valide, interoperable Daten, um Qualität, Versorgung und Politik wirksam zu steuern. Mit der Pflege-Informatik-Initiative schließen wir diese Lücke und schaffen die Basis dafür, dass pflegerische Daten sowohl für primäre Zwecke wie Versorgung und Steuerung als auch für sekundäre Zwecke wie Forschung, Public Health und Qualitätspolitik im Sinne der Logik pflegerischen Handelns nutzbar werden“, sagt Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege.
Berlin (17. September 2025, Nr. 36/2025)
Sichere Versorgung nur mit einer starken Pflegeprofession
Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September, unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“, betont der Deutsche Pflegerat:
Ohne beruflich Pflegende gibt es keine gesicherte und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt:
„Die beruflich Pflegenden tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit in der pflegerischen Versorgung. Dafür brauchen wir vor allem drei Dinge: ausreichend Personal, hohe Qualifikation und klare Befugnisse. Erst wenn Pflegefachpersonen verbindlich einbezogen und gestärkt werden, wird Patientensicherheit selbstverständlich. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die politisch entschieden werden muss.“
Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September, unter dem Motto „Patientensicherheit von Kind an – eine Investition fürs Leben“, betont der Katholische Pflegeverband: Ohne die Kompetenz und das Engagement beruflich Pflegender gibt es keine verlässliche, würdevolle und sichere Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen.
Hans – Josef Börsch (Vorsitzender des Katholischen Pflegeverbands) erklärt:
„Pflegefachpersonen tragen in besonderer Weise Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Menschen. Sie stehen ein für Professionalität, Menschlichkeit und ethisches Handeln. Patientensicherheit wird erst dann selbstverständlich, wenn Pflegende gestärkt, wertgeschätzt und mit verbindlichen Befugnissen ausgestattet werden. Dies ist nicht nur eine politische, sondern auch eine gesellschaftliche und ethische Aufgabe.“
Der Katholische Pflegeverband fordert Politik, Träger und Gesellschaft auf, Patientensicherheit eng mit der Stärkung der Pflege zu verbinden. Nur so können – gemeinsam mit Bürokratieabbau und einer sinnvollen Digitalisierung – die vorhandenen Ressourcen klug eingesetzt und die Gesundheitsversorgung für alle Generationen langfristig gesichert werden.
Die Grundlage bleibt dabei: Jede pflegerische Handlung dient der Würde des Menschen und achtet das Leben in all seinen Phasen.
Regensburg/Mainz, 12.09.2025
Der Katholische Pflegeverband (KPV) bekennt sich klar zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. „Die Kammer ist ein Geschenk für unsere Profession. Sie macht sichtbar, wie wichtig die Arbeit der Pflege ist, und sie stärkt jede einzelne Pflegefachperson“, erklärt Hans-Josef Börsch, Vorsitzender des KPV.
Gemeinsam für die Würde von Pflege und Patient:innen Die Kammer ist weit mehr als Verwaltung: Sie schafft Rahmenbedingungen, damit Pflegefachpersonen in Würde arbeiten können – und Patientinnen und Patienten mit Würde gepflegt werden. Sie setzt Standards für Qualität, unterstützt uns in ethischen Fragen und zeigt, dass Pflege mehr ist als ein Beruf: Pflege ist Berufung.
„Für uns im Katholischen Pflegeverband ist klar: Wer in schwierigen Situationen handeln muss – zwischen Zeitdruck, Erwartungen von Angehörigen und den eigenen Ansprüchen – braucht Rückhalt. Die Kammer gibt diesen Rückhalt, weil sie Orientierung gibt und unsere Verantwortung ernst nimmt“, so Hans-Josef Börsch.
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Berlin (10. September 2025, Nr. 34/2025)
Deutscher Pflegerat warnt vor gefährlichem Trend
Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt trotz der in dieser Woche im Bundestag beratenen Gesetzentwürfe zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vor einem besorgniserregenden Trend: Die Pflege droht in politischen Diskussionen und Reformprozessen aus dem Fokus zu geraten. Ob bei der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie, bei einem möglichen Stopp des Klinikatlas oder den Verzögerungen bei der Personalbemessung und den Leistungsgruppen im Krankenhausbereich und in der stationären Langzeitpflege – die Pflegeprofession bleibt weitgehend außen vor.
Mit dem Abschluss des INQA-Projekts „Pflege:Zeit – Organisationale Resilienz durch flexible Arbeitszeitgestaltung in der Pflege“ liegen nun Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vor.
Das Projekt ging der Frage nach, wie eine angepasste Arbeitszeitgestaltung in der stationären Langzeitpflege lebensphasengerecht und bedürfnisorientiert gestaltet werden kann, um die Zufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen und gleichzeitig die organisationale Resilienz von Pflegeeinrichtungen zu stärken. Die Projektziele waren: die Zufriedenheit mit der Zuverlässigkeit, Transparenz und Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung zu verbessern sowie die organisationale Resilienz durch ein Ansetzen an den Stellschrauben Führung und Gesundheit zu steigern und dabei die Versorgungsqualität zu sichern.
Pressemeldung Berlin (06. August 2025, Nr. 32/2025)
Das Bundeskabinett hat heute mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitli-chen Pflegefachassistenzausbildung zwei wichtige Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Pflege beschlossen. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflegeprofession.
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