Katholischer Pflegeverband

Deutscher Pflegerat: Gutes Signal für mehr Beschäftigung

Pflege-Mindestlohn
Deutscher Pflegerat: Gutes Signal für mehr Beschäftigung
Unterschiede müssen Qualifizierung besser aufzeigen

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Zum Beschluss der Pflegekommission, den Pflege-Mindestlohn in der Langzeitpflege deutlich anzuheben, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Klar sein muss, dass die Mindestlohngrenzen keine Lohnstandards sein dürfen.
Sie können auch keine Maßgabe für Tarifvereinbarungen sein. Sie sind eine Mindestgrenze. Der jetzt vereinbarte Mindestlohn für Beschäftigte
in der Altenpflege liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Damit wird gezeigt, dass die Berufe in der Pflege gut bezahlt werden. Dafür hat auch die seit September 2022 geltende Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege gesorgt.

Bedenklich ist, dass der Unterschied im Mindestlohn zwischen Pflegefachpersonen und qualifizierten Pflegehilfskräften von 3 Euro pro Stunde sowie zwischen qualifizierten Pflegehilfskräften zu Pflegehilfskräften von 1 Euro pro Stunde zu gering ist. Dieser kleine Mehrverdienst ist kaum Anreiz, sich für eine qualifiziertere Ausbildung zu entscheiden. Das kann zu einer Gefahr für die qualitative Sicherung der Pflege führen und ist zu beobachten.

Die notwendigen Steigerungen der Löhne in der Pflege dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Kosten für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen führen. Hier steht der Staat in der Pflicht, Lösungen zu finden. Auch muss die vollständige Refinanzierung der Kosten für die Pflegeeinrichtungen gesichert

vollständige Pressemeldung zum Download

Kontakt

Katholischer Pflegeverband e.V.
Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
93055 Regensburg
Telefon: 0941 6048 77-0
Telefax: 0941 6048 77-9
E-Mail: info@kathpflegeverband.de

Anfahrt

Nächste Veranstaltungen

© 2023 Katholischer Pflegeverband e.V.