Katholischer Pflegeverband e.V.


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Katholischer Pflegeverband e.V.

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93055 Regensburg

Germany

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Telefax: 0941 6048 77-9

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Seminar-Tipps

28.02.2012 | 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr | Dresden

Seminar: Schutz oder Freiheit

02.03.2012 | 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr | Ansbach

Seminar: Aktuelles Recht in der Arbeitszeitgestaltung

15.02.2012 | Positionen

Armut macht krank

Kampagne zeigt Schwach­stellen im deutschen Gesundheitssystem

 

„Das Krankheitsrisiko steigt und die Lebenserwartung sinkt, wenn Menschen lange arbeitslos sind oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten; wenn sie über wenig oder kein Einkommen verfügen oder der Bildungsstand niedrig ist.“ Dies machte Caritas-Präsident Peter Neher...

15.02.2012 | Neues aus dem Verband

Die Aufträge von Bad Honnef zeigten in Bad Hersfeld ihre Wirkung

Ein Bericht der Delegiertenversammlung in Bad Hersfeld

14.02.2012 | Mitgliedermagazin

Pflege leben 1/2012

Die neueste EU-Forderung:„Pflege nach 12 Jahren Schulbildung“

Wohin geht die Reise?

03.02.2012 | Urteile

Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen

Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen, müssen sie frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Diese in § 81 Abs. 1 SGB IX geregelte gesetzliche Pflicht trifft...

03.02.2012 | Urteile

Mehrmalige Inanspruchnahme der Pflegezeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) sind Beschäftigte in Betrieben, in denen der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

03.02.2012 | Urteile

Verlängerung der Elternzeit

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Eine damit festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG nur verlängern, wenn der Arbeitgeber...